
Mehr Freiraum bei der Nachlassplanung
Foto: © Meinrad Schade
Am 1. Januar 2023 ist in der Schweiz das neue Erbrecht in Kraft getreten. Es erweitert den Handlungsspielraum bei der Nachlassplanung. Wegen der vielen Fragen, die uns erreichten, hat die Kinderhilfe Bethlehem dazu einen Ratgeber erarbeitet.
Die wenigsten Menschen beschäftigen sich gerne mit dem Tod. Die Klärung des Nachlasses kann allerdings hilfreich sein. Wer sich dafür Zeit nimmt, schafft Klarheit, die befreiend wirkt.
Das revidierte Schweizer Erbrecht reduziert die Pflichtteile und überlässt so vermehrt den Erblassenden die Entscheidung, wen sie mit ihrem letzten Willen in welchem Umfang begünstigen möchten. Damit berücksichtigt das Erbrecht zum einen neue Lebensformen und Familienkonstellationen. Zum anderen vereinfacht es den Wunsch vieler Menschen, verstärkt gemeinnützige Organisationen wie die Kinderhilfe Bethlehem bei der Nachlassplanung zu begünstigen. Tatsächlich sind Legate eine wichtige und wertvolle Zuwendung für Non-Profit-Organisationen. Zuwendungen aus Nachlässen ergänzen Spenden von Gönnerinnen und Gönnern sowie Beiträge von institutionellen Gebern wie Stiftungen, Kantonen, Städten oder Gemeinden.

Gutes Tun über den Tod hinaus
Gegenwärtig werden in der Schweiz pro Jahr rund 90 Milliarden Franken vererbt. Damit hat sich die Höhe der vererbten Vermögen in den vergangenen 30 Jahren verfünffacht. Auch für die kommenden Jahre zeigt dieser Trend weiter nach oben. Für die Kinderhilfe Bethlehem sind Vermächtnisse seit langem von hoher Bedeutung. Zusammen mit anderen Spenden ermöglichen sie uns, den Betrieb des Kindespitals in Bethlehem zu sichern und das medizinische Angebot stets dem sich verändernden Bedarf anzupassen. Wie gefragt das Spital ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der behandelten Kinder: In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Anzahl an Behandlungen verzehnfacht.
Offen für Ihre Fragen
Auch in den kommenden Jahren möchte die Kinderhilfe Bethlehem das Angebot für die Gesundheit der Kinder weiter ausbauen. Für die entsprechenden Investitionen sind Legate eine grosse Hilfe. Aufgrund der Aktualität der Thematik und wiederholter Nachfragen von Spenderinnen und Spendern hat die Kinderhilfe Bethlehem zusammen mit anderen Organisationen einen Ratgeber für Testament und Vorsorge erarbeitet. Er bietet eine Übersicht über die neuen gesetzlichen Bestimmungen und enthält Hinweise, was beim Schreiben eines Testamentes zu beachten ist.
Mit einem Legat zugunsten der Kinderhilfe Bethlehem schenken Sie kranken Kindern Gesundheit und ihren Familien Hoffnung auf eine gute Zukunft. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den Ratgeber per Post. Falls Sie dazu Fragen haben, steht Ihnen die Geschäftsleiterin der Kinderhilfe Bethlehem, Sybille Oetliker, gerne zur Verfügung.
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